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Mit dem Facebook Inviter Freunde effektiv zur Fanpage einladen
Ein wichtige Möglichkeit Fans für die eigene Fanpage in Facebook zu gewinnen ist es, diese zum Besuch der Facebookseite einzuladen. Das wird nur dann etwas umständlich, wenn Sie bereits viele Freunde haben. Dann müssten Sie diese alle einzeln in dem entsprechenden Feld anklicken. Deshalb zeige ich Ihnen in diesem Videotutorial, wie Sie mit dem Facebook Inviter Freunde effektiv zur Fanpage einladen. Ein kleines, aber nützliches Werkzeug, Fans für die eigene Facebookseite zu gewinnen.
Mehr Fans für Ihr Unternehmen auf Facebook gezielt über Freunde finden
In diesem Videtutorial zeige ich Ihnen einen Weg, wie Sie mehr Fans für Ihr Unternehmen auf Facebook gewinnen, indem Sie gezielt über Facebook Freunde finden. Dabei machen wir uns auch neuere Funktionalitäten in Facebook zunutze. In meinem Artikel gezielt Freunde in Facebook finden hatte ich eine vergleichbare Möglichkeit schon einmal angesprochen. Das ist so heute nicht mehr aktuell.
Der Weg: Sie machen sich als erstes die Tatsache zunutze, dass Sie Freunde in Facebook wesentlich schneller und leichter gewinnen als Fans für ein Unternehmen. Sie suchen dann ganz gezielt nach potenziellen Freunden, die mit Ihren Marketing-Interessen übereinstimmen. Dabei machen Sie sich zunutze, dass viele User in Facebook angeben, was sie beruflich machen. Wenn Sie ein Produkt anbieten, das für Selbstständige von Interesse ist, suchen Sie auf Facebook gezielt Freunde, die “selbstständig” als Tätigkeit angegeben haben. Das können Sie für die Chefsekretärin ebenso machen wie für den Landwirt oder den Musiker. Und auch viele Interessen verbergen sich hinter den beruflichen Angaben, z.B. haben viele als Arbeitgeber “fahradladen.de” angegeben, sind also offenbar Fahrradfans.
Wenn Sie auf diesem Wege dann Freunde gesammelt haben, dann nutzen Sie die eingebauten Funktionalitäten der Fanseite, um mehr Fans für Ihr Unternehmen auf Facebook gezielt über diese Freunde zu finden. DAs geschieht über den neuen Button “Publikum erweitern”.
Wie das genau geht, zeigt Ihnen mein Video “Mehr Fans für Ihr Unternehmen auf Facebook gezielt über Freunde finden”:
Facebook Timeline für Unternehmen freischalten
Hier das versprochene Video, wie Sie die Facebook-Timeline für Unternehmen freischalten.
Facebook Timeline für Unternehmen als kurzes Videotutorial
An dieser Stelle die Facebook Timeline für Unternehmen als kurzes Videotutorial. Es enthält Hinweise, wie Sie sich die Vorschau für Ihre Seiten anschauen können und die wichtigsten Eckpunkte, die Sie zur Gestaltung beachten sollten. Wie dann die praktische Umsetzung erfolgt, werde ich Ihnen in einem weiteren Video in Kürze präsentieren.
Facebook: Die neue Timeline für Unternehmen im Überblick
Seit ein paar Tagen ist es „amtlich“ und auch der Zeitplan steht: Facebook stellt innerhalb der nächsten Wochen auch die Unternehmensseiten auf die neue Timeline um. Sprich: Bis zum 30. März haben Sie Zeit, selbst umzustellen und zu probieren. Ab 30. März werden die Seiten automatisch umgestellt und dann gibt es kein Zurück mehr! Ich habe die wichtigsten Infos zum Thema zusammengetragen und werde Sie auch in der praktischen Umsetzung auf dem Laufenden halten.
Facebook selbst gibt ein paar Infos unter www.facebook.com/about/pages/ heraus und zeigt dort auch ein paar sehr gelungene Beispiele. Dort besteht auch die Möglichkeit einer Vorschau auf die eigenen Seiten und, wenn Sie zufrieden sind, die Umstellung auf das neue Layout (Hier mein Video dazu).
Gestaltung
Was sofort ins Auge springt: Die größere Gestaltungsfreiheit! Heißt:
Anstatt der bisherigen Profilbildes sowie der etwas dürftigen Leiste mit fünf willkürlich in der Reihenfolge wechselnden Bildchen in der oberen Leiste, können Sie jetzt in die Kopfleiste ein Bild von 851×315 Pixeln integrieren! Und das ist gestalterisch ein echter Gewinn, wie zum Beispiel die Band Coldplay zeigt. Hinzu kommt ein quadratisches Profilbild von maximal 180×180 Pixeln. Damit entfallen dann die bisherigen bis zu 600 Pixel langen Profilbilder. Allerdings verlangt Facebook eine optische Gestaltung. Sprich: Facebook untersagt die Nutzung des großen Bildes in der Timeline zur Darstellung von Kaufaufforderungen und anderen Handlungsaufforderungen, Kontaktinformationen oder zum Beispiel Pfeilen, die auf Sharing-Möglichkeiten, Gefällt mir-Buttons etc. verweisen.
Eine gute Nachricht für Entwickler von Anwendungen: Egal ob Sie eigene Anwendungen erstellen oder auf Dienste wie iframewrapper zurückgreifen, galt bisher die maximale Breite von 520 Pixeln. Die neue Facebookseite ermöglicht zwei Größen: 520 Pixel und 810 Pixel! Was natürlich wesentlich mehr Spielraum bietet!
Marketing: Fangates ade…
Hier geht natürlich ein Aufschrei durch die Gemeinde mancher Vermarkter. Denn: Die so genannten Fangates, das sind die Willkommensseiten, auf die Besucher geführt werden, die noch nicht Fan einer Seite sind, um „gefällt mir“ zu klicken, fallen weg. Aus Marketingsicht ist das sicher ein wenig bedauerlich, aber seien wir ehrlich: Es hat auch jede Menge Seiten gegeben, wo diese Funktion wirklich nervig und miserabel verwendet worden ist, und um die ist es nicht schade. Und: Wer gute Beiträge auf seine Seite hat, der gelangt ohnehin zu seinen Fans. Es ist also Qualität gefragt!
Tabs und Reiter
Die bisherigen Möglichkeiten, durch Auswahl guter Reiter oder Tabs auf der linken Seite neben den Standardreitern eine Anzahl individueller Reiter so prominent wie bisher zur Verfügung zu stellen, wird sich kräftig ändern. Wie sich diese Bereich künftig darstellen lassen, dazu später mehr, das befinde ich mich selbst noch in der Phase des Ausprobierens. Tatsache ist: Reiter oder Tabs lassen sich nicht mehr so gut finden wie zuvor. Sie liegen jetzt unterhalb des großen Bildes. Dort wird ein Reiter angezeigt (der sich anscheinend weiterhin voreinstellen lässt), und daneben lassen sich dann die anderen Reiter öffnen. Gezeigt wird aber nur dieser eine Startreiter.
Aktuelle Beiträge wichtiger denn je
Facebook will, dass die User von Unternehmensseiten mehr aktuelle Beiträge posten. Das heißt: Die Unternehmensseiten auf Facebook werden mehr als zuvor ein Medium, in dem Firmen über aktuelle Unternehmensentwicklungen auf dem Laufenden halten. Es lohnt sich, beim Schreiben von Beiträgen einen Rhythmus von mindestens einem Beitrag pro Woche einzuhalten. Die neue Posting-Funktion der Pinnwand hält nämlich den aktuellen Beitrag bis zu sieben Tage im oberen Bereich der Unternehmensseite. Sprich: Es wird für jeden Nutzer der Site sofort offensichtlich, wenn Sie nichts tun! Die Timeline macht, wie man ja schon bei der Chronik von Privatprofilen sehen kann, jetzt auch bei Unternehmen deutlich, wie aktiv sie in den Netzwerk sind.
Interaktionen
Auch die Interaktionen von Fans mit der Seite sollen deutlich sichtbarer werden. Das erhöht natürlich ebenfalls die Notwendigkeit, sich hier Maßnahmen einfallen zu lassen. So erfährt der User besser, wenn Freunden von ihm die Seite gefällt, Fans dort Kommentare hinterlassen etc.
Gesamteindruck
Auf den ersten Blick ist mein Gesamteindruck positiv. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind deutlich verbessert. Die Chronologie hat mir persönlich auch schon in den Timelines der privaten Profile gefallen. Für knallharte Marketingaktivitäten ist die neue Timeline für Facebook-Unternehmensseiten schwerer zu handhaben – zumindest auf den ersten Blick. Aber eigentlich ist das eher eine Frage der Gewohnheit. Denn: Mit dem Wegfall der Fangates tritt das Thema Inhalt und Aktualität wieder deutlich in den Vordergrund. Und da ich sowohl optisch ansprechender arbeiten kann als auch die Möglichkeit habe, immer einen aktuellen Post bis zu sieben Tage an prominenter Position oben in der Unternehmensseite zu halten, ist das doch mehr als aufgewogen!
Viele weitere Feinheiten werde ich Ihnen in Kürze in Form eines Videos präsenterieren!
Seiten in Facebook zusammenführen – aktualisiert
Immer wieder tauchen Probleme auf, wenn User Seiten in Facebook zusammenführen wollen. Das Thema habe ich unter “Facebookseiten zusammenführen” schon einmal ausführlich behandelt. In den meisten Fällen klagen Leser meines Blogs, dass sie unter “Hilfsmittel” im Bearbeitungsmodus in Facebook den Hinweis auf die Duplikate, die sie zusammenführen wollen, nicht finden. Eine häufige Fehlerquelle ist es, dass sie Facebook nichts als Privatperson, sondern als Seite, in der Regel eine der Seiten, die mit der anderen zusammengeführt werden soll, verwenden. Dieser Fehler tritt insbesondere mit dem “neuen” Facebook seit Herbst 2011 gehäuft auf. Der Grund: Oben rechts neben dem Button “Startseite” in Facebook öffnet sich beim Klick auf das kleine Dreieck ein Menü, das u.a. Ihre Seiten anzeigt. Wenn Sie dort auf die entsprechende Seite klicken (was die meisten tun), nutzen Sie Facebook nicht mehr als Privatperson, sondern als Seite, Unternehmen, Band oder was auch immer. Wenn Sie dann auf Hilfsmittel klicken, erscheint kein Hinweis auf das Duplikat. Wenn Sie dagegen in Facebook in Ihrem Privatprofil auf “Startseite” klicken und dann links in den Reitern Ihre Seiten aufrufen, bearbeiten Sie Ihre Seiten als Privatperson und haben dann den Hinweis auf die Duplikate von Seiten (wenn diese die richtigen Voraussetzungen wie gleicher Name erfüllen!).
Hier das Video dazu: Seiten in Facebook zusammenführen – aktualisiert.
Impressum bei Facebook mit iFramewrapper erstellen
Das Impressum ist Pflicht in Internet. Auch bei Facebook-Seiten von Unternehmen. Wie Sie das Impressum bei Facebook mit iframewrapper erstellen, zeige ich Ihnen in dem folgenden Video. Falls Sie das erste Mal mit iFramewrapper arbeiten, sollten Sie sich zuvor den Artikel Mit iFramewrapper Seiten gestalten ansehen.
Probleme beim Umgang mit Facebook
Auf diesem Wege möchte ich doch mal auf ein paar Probleme etwas näher eingehen, die beim Umgang mit Facebook immer wieder auftreten.
Zu Beginn möchte ich gleich darauf hinweisen, dass Facebook einem beständigen Wandel unterliegt. Wenn Sie in diesem Artikel oder meinem Youtube-Kanal Beiträge finden, die nicht mehr ganz der Aktualität entsprechen, dann kann das durchaus passieren. Ich freue mich, wenn Sie mich darauf aufmerksam machen, dann kann ich das Thema auf neuesten Stand präsentieren.
Folgende Tücken haben mir Leser die vergangene Woche geschildert, auf die ich doch kurz eingehen möchte:
Viele Probleme gibt es immer wieder beim Zusammenführen von Facebook-Seiten. Beachten sie unbedingt ein paar Dinge, bevor Sie loslegen. Als Erstes gilt: Sie müssen für beide Seiten, die Sie zusammenführen wollen, Administrator sein. Das wird gerne vergessen und dann wundern sich User, dass das nicht klappt. Zudem ist wichtig: Die Seiten müssen exakt gleich heißen. Kleinste Abweichungen lassen das Zusammenführen scheitern. Und das „Schlimmste“: Es gibt keine Garantie, dass es klappt. In meinem Artikel Facebookseiten zusammenführen habe ich das Prozedere beschrieben. Aber es kann sein, dass entweder die Funktion für das Zusammenführen von Seiten einfach nicht erscheint. Oder dass Sie zwar den Prozess einleiten können, dann aber an am Punkt mit der Warnung „Bist Du sicher, dass Du Seiten zusammenführen möchtest“ es nicht weitergeht, das ist gerade die Woche mehrfach geschehen. Sie müssen sich einfach mit der Tatsache abfinden, dass es keine Garantie für das Zusammenführen von Seiten gibt. Hier ein paar Links zu Seiten, die sich mit der Thematik beschäftigen:
Futurebiz
Thomas Hutter
socialmediaaustausch
Ein weiterer Punkt der Wunsch, den Namen von Facebook Seiten zu ändern und damit immer wider auftretende Fragen: Unterscheiden Sie zwischen Nutzername und dem Namen Ihres Unternehmens. Der Nutzername entspricht der Vanity-URL, die ich hier beschrieben habe. Diesen können Sie nur einmal eintragen und dann nicht wieder ändern! Bitte überlegen Sie gut, welchen Nutzernamen Sie wählen! Der Name des Unternehmens ist dagegen beliebig oft änderbar, wenn Sie eine Voraussetzung erfüllen: Sie müssen weniger als 100 Fans haben, sind diese erreicht, steht der Name fest und ist nicht zu ändern.
Eine weitere Frage, die immer wieder auftaucht: Was kann ich tun, wenn ich ein Privatprofil als Unternehmensseite nutze und dieses Privatprofil in eine Fanseite für Unternehmen umwandeln möchte. Das ist möglich, ich habe es unter Facebookprofil in eine Fanseite verwandeln beschrieben. Sie können das aber nicht ohne weiteres rückgängig machen, sondern müssen unter http://www.facebook.com/help/contact_us.php?id=189265951117017 bei Facebook einen Antrag dazu stellen, das habe ich aber noch nicht probiert. Sie übernehmen bei der Umwandlung die Freunde dann als Fans sowie das Profilbild, alle anderen Inhalte gehen verloren!
Immer wieder kommt die Frage nach dem Bestätigen von Facebook-Profilen. Das müssen Sie tun, um den vollen Funktionsumfang zu erhalten. Zudem werden Sie ohne diese Bestätigung immer wieder um die Eingabe des Captcha-Codes gebeten und das kann auf die Dauer ziemlich nerven. Wie das funktioniert habe ich unter Facebook Nutzernamen ändern und Konto eintragen beschrieben. Sie müssen allerdings eine Mobilfunknummer angeben Und Sie können unter einer Nummer nicht beliebig viele Profile anlegen. Oder Sie müssen eben das umständlich Verfahren mit Ausweiskopie etc. über sich ergehen lassen, wovon ich allerdings abrate.
Und noch eine Frage, die die Woche gestellt wurde: Natürlich können Sie die Kontaktadresse in Ihrer Facebook-Unternehmensseite eintragen bzw. ändern. Das finden Sie, wenn Sie in die Fanseite gehen, “Seite bearbeiten” klicken und dann im linken Reiter “Allgemeine Informationen” anklicken. Je nachdem, unter welcher Rubrik Sie hier Ihre Fanseite eingetragen haben, taucht hier die Kontaktadresse auf, z.B. bei “lokale Unternehmen”. Sie können aber die Rubrik ändern, müssen diese also noch nicht gleich beim Erstellen der Unternehmensseite festlegen!
Soweit so kurz. Ich freue mich immer wieder auf Ihre Anfragen und bemühe mich, diese möglichst zeitnah zu beantworten.
Die Facebook-Unternehmensseite im Überblick (Der richtige Einstieg ins Facebook-Marketing Teil 5)
Grundsätzlich, auch wenn ich mich an dieser Stelle wiederhole: Unterscheiden Sie bei Facebook zwischen Profil und Unternehmensseite. Das Facebook-Profil entspricht Ihnen als Person, während die Unternehmensseite Ihr Unternehmen repräsentiert. Oder Ihr Produkt, Ihre Website, die Sie promoten wollen. Das heißt: während Sie als Person nur einmal vorhanden sind, können Sie so viele Unternehmen, Produkte etc. haben wie Sie wollen. Eben genau so wie im „richtigen“ Leben. Und um das abzubilden, hat Facebook noch viele weitere Unterschiede zwischen Profil und Fanseiten (so heißen Unternehmensseiten etc. zusammengefasst) entwickelt.
Wie also starten Sie jetzt?
Sie klicken ganz unten in Ihrem Facebookaccount in der Fußzeile auf „Seite erstellen“. Wahlweise auch auf den Link www.facebook.com/pages/create.php. Dann stöbern Sie etwas, welche dieser Möglichkeiten für Sie in Betracht kommt. Alles was Sie dort jetzt eintragen, können Sie am Anfang auch noch ändern. Sie können auch probieren, Testseiten anlegen etc.
So sieht das Bild dann aus:
Jetzt durchlaufen Sie diesen Prozess und machen bei Unternehmensseiten so viele Angaben wie möglich. Denn anders als beim privaten Profil wollen Sie ja hier mit Ihren Daten in die Öffentlichkeit. Es darf maximal 200 Pixel breit und 600 Pixel hoch sein. Sie können diesen Schritt aber auch später unternehmen wie auch die anderen Schritte. Um sich zu orientieren, sollten Sie also diese erstmal überspringen, dass Sie Ihre Seite im Rohbau fertig haben. Dann haben Sie eine Seite mit den Reitern auf der linken Seite wie Sie es vom Profil her kennen.
Der Reiter los geht´s fordert Sie zu Aktivitäten auf wie Freunde einzuladen etc. Warten Sie hiermit doch bitte, bis die Seite gestaltet ist. Zudem ist es sinnvoll, auch schon ein paar Aktivitäten zu zeigen, bevor man Freunde einlädt. Schließlich machen Sie die Eröffnungsfeier für Ihren neuen Laden auch nicht auf einer Baustelle, sondern im fertigen Geschäft!
Als nächsten Reiter sehen Sie dann die Pinnwand. Hier empfehle ich dann, schon mal ein paar Postings zu schreiben, auch wenn es noch keiner liest, aber damit geben Sie schon mal etwas Inhalt vor. Das können Links sein zu Filmen oder interessanten Artikeln ihrer Branche, ein paar Worte zur „Neueröffnung“ – Ihrer Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt!
Dann widmen Sie sich ausführlich dem Reiter Info. Alles was Sie hier eintragen, sollte sich um den Inhalt der Website. Des Geschäfts, das Produkt, Kontaktinformationen etc. drehen. Denken Sie daran, hier möglichst intensiv schon im Vorfeld wichtige Schlagwörter zu recherchieren, denn im Gegensatz zum Facebook-Profil, das nur für eingeloggte User zu sehen ist, ist die Unternehmensseite öffentlich. Und wird also auch von Google ausgelesen! Und dann sollten Sie unter Fotos natürlich auch jede Menge an Fotos in die Seite stellen. Der Reiter „Aktivitäten von Freuden“ bleiben erstmal unberührt, dazu später mehr, um die Sache zu Beginn nicht zu überfrachten. Hier stehen zum Beispiel die Aktivitäten derer, die Ihre Seite über Mobiltelefon orten und besuchen.
Wenn Sie soweit Ihre Seite fertig haben, kommt der nächste Schritt, den Sie im privaten Profil nicht haben. Sie können über diverse Anwendungen etc. Ihre Seite individuell gestalten. Ein Beispiel habe ich hier (Teil 1) und hier (Teil 2) anhand des iFramewrappers beschrieben. Ebenso können Sie eigene Anwendungen kreieren, dazu aber später mehr. Wenn die Seite dann so gestaltet ist, dass Sie sich das ungefähr vorstellen, dann können Sie starten, Freunde einladen diese zu besuchen und sie fürs Marketing nutzen (mehr dazu unter „Facebook fürs Marketing richtig nutzen“).
Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben, den Einstieg ins Erstellen der Unternehmensseite zu finden. Die anderen Artikel zu der Serie finden Sie hier (http://www.web20-erfolg.de/?s=Der+richtige+Einstieg+ins+Facebook-Marketing&search=Suchen) Fragen dazu können Sie gern an mich richten, ich beantworte diese gern (bitte etwas Geduld, wenn es mal ein oder zwei Tage dauert, das kann passierenJ).
Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten
Irgendwie war es schon lange klar, dass es mal in aller Deutlichkeit kommen würde: Die Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten. Vergangene Woche wurde das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg aus dem August öffentlich bekannt, wonach Facebook-Fanseiten, soweit sie geschäftlich genutzt werden, nach §5 Telemediengesetz ein Impressum haben müssen. Dieses muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie auch das Impressum anderer Webseiten, mehr Infos zu diesen zum Beispiel unter www.impressumservice.de. Dieses Urteil wurde zwar nur im Bezug auf Facebook-Fanseiten gesprochen, aber der Inhalt betrifft alle anderen Social Media-Seiten für geschäftliche Nutzung ebenfalls.
Bei Facebook-Fanseiten beachten
Welche Konsequenzen hat die Impressumspflicht für Facebook-Fanseiten für Sie? Um möglichen Abmahnungen zu umgehen, die nicht lange auf sich warten lassen werden, ist schnelles Handeln angesagt. Dabei gibt es ein paar Vorgaben, die Sie beachten sollten: Es reicht nicht, auf das Impressum des Anbieters, also z.B. Facebook, zu verweisen. Als Betreiber der Fanseite müssen Sie selbst im Impressum stehen. Leider reicht es auch nicht, wenn Sie unter dem Reiter „Info “ alle notwendigen Daten aufführen, denn nach Aussage der Richter muss ein Impressum schnell zu finden sein und darf auf der Seite nicht versteckt werden. Dagegen muss das Impressum nicht auf der betreffenden Seite selbst aufgeführt werden, sondern darf als Link auch auf einer anderen Domain stehen. Sie können also zum Beispiel per Links auf das Impressum Ihrer Website verweisen. Es genügt aber nicht, wenn dieser Link unter „Info“ steht. Am sichersten ist es, einen eigenen Reiter mit dem Titel „Impressum“ anzulegen. Das lässt sich ganz einfach über die Anwendung von Social Media Team verwirklichen. Einfach Fan der Seite werden, dann die Anwendung installieren und das Impressum ausfüllen. Im Ergebnis können Sie das hier in der Grafik sehen:
Sie können aber wie gesagt auch per Link auf das Impressum Ihrer Website verweisen. Das können Sie zum Beispiel mit dem iFramewrapper, mehr Infos dazu unter „;MMit iFrameWrapper Facebook-Seiten gestalten“. Sie könne mit dieser Anwendung einen Reiter aufbauen und entweder auf das Impressum auf Ihrer Website verlinken oder dort selbst die notwendigen Eintragungen vornehmen.
Schwieriger ist es schon, in Twitter das Impressum zu realisieren. Das Problem: Es ist einfach kein Platz dafür vorgesehen. Die sinnvollste Lösung ist es, das über die Profilangaben zu erledigen. Hier sind allerdings nur 160 Zeichen möglich. Zudem wollen Sie dort ja auch noch Angaben über sich selbst machen. Da empfiehlt sich dann der Link auf das Impressum der eigenen Website. Beachten Sie bitte auch hier: Der von Twitter für das Einstellen eines Links auf Ihre Website vorgesehene Platz ist dafür nicht geeignet, weil hier eben nicht ausdrücklich auf das Impressum hingewiesen wird! Im Ergebnis kann das dann so aufsehen wie in der Grafik unten gezeigt:
Andere Möglichkeiten bei Twitter werden von Experten eher verworfen. Wie schon erwähnt dürfte es Probleme mit der Einbindung aus dem „Web“-Feld heraus geben, weil dieses nicht eindeutig als Impressum gekennzeichnet ist. Gerichtliche Urteile liegen hierzu meinem Kenntnisstand nach nicht vor. Zumindest ließe sich argumentieren, dass dieser Eintrag bei Twitter prominent platziert ist und viele Möglichkeiten ja nicht existieren. Eine weitere Variante wäre es, die Hintergrundgrafik hierfür zu nutzen. Aber auch das wird schwierig, wenn z.B. jemand die Anzeige von Grafiken in seinem Webbrowser ausgeschaltet hat. Genauer diskutiert werden diese Möglichkeiten von Rechtsanwalt Henning Krieg, einmal zu Facebook und einmal zu Twitter.
Ich empfehle die schnelle und einfache Umsetzung in Facebook per Anwendung und in Twitter durch Link im Profil zu Ihrer Website. Lassen Sie sich dafür aber bitte nicht all zu lange Zeit – die Abmahner schlafen nicht!













